Ob die Homeoffice-Pflicht, der Mindestlohn oder das digitale Covid-Zertifikat: Jetzt im Juli wird sich wieder Einiges ändern. Was genau sich alles ändern wird, könnt Ihr hier nachlesen.
Mit dem 1. Juli beginnt nicht nur ein neuer Monat, auch neue Gesetze, Regelungen oder Gesetzesänderungen treten in Kraft.
Mindestlohn
Ab dem 1. Juli wird der Mindestlohn um zehn Cent angehoben. Damit beträgt der gesetzlich festgelegte Mindestlohn 9,60 Euro. Auf 9,82 Euro soll er ab 2022 steigen und ab Juli 2022 auf 10,45 Euro. Damit ist dann die von der Bundesregierung beschlossene vierstufige Anhebung vollzogen, die schrittweise bereits seit Januar 2021 umgesetzt wird.
Keine Homeofficepflicht mehr
Die Homeoffice-Pflicht soll ab Juli wegefallen. Testangebote für Mitarbeiter, die in Präsenz arbeiten, bleiben weiter verpflichtend. Nur Geimpfte und Genesene Beschäftigte gelten als Ausnahme. „Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen“, erklärt die Bundesregierung. Die AHA-Regeln sind weiter anzuwenden.
Reisewarnung für Risikogebiete aufgehoben
Für touristische Reisen in Risikogebiete gibt es ab 1. Juli keine generelle Reisewarnung mehr. Reisewarnungen gelten hier dann für Regionen, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet (Inzidenz ab 200) oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Bei Reisen nach Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in Länder der EU, die aber nicht mehr als Risikogebiet eingestuft sind, wird trotzdem um besondere Vorsicht gebeten. Auch gilt dies für Drittstaaten, die nicht als Risikogebiet gelten, wenn es für sie keine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gibt.
Digitales Covid-Zertifikat EU-weit gültig
Ab dem 1. Juli ist der digitale Corona-Impfpass EU-weit einsetzbar. Dieser kann als Nachweis dafür verwendet werden, ob man als Geimpft, Genesen oder Getestet gilt. Die EU-Kommission hatte die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, zuvor die Umsetzung auf Landesebene zu gewährleisten. Wer Inhaber eines solchen digitalen Nachweises ist, darf keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Selbstisolation, Quarantäne oder Tests vorgeschrieben bekommen. Der Impfpass in Papierform behält weiterhin seine Gültigkeit.
Einschränkungen für Einwegplastik
Die Herstellung von Einwegplastik ist ab dem 3. Juli in der EU verboten. Im Handel dürfen die bis dahin produzierten Artikel noch abverkauft werden. Das betrifft etwa Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik, Bioplastik oder Styropor. Dadurch sollen die Meere und die Umwelt geschützt werden.
Was genau wird verboten?
- Wattestäbchen aus Plastik
- Trinkhalme, Rühr- und Luftballonstäbchen aus Plastik
- Plastikbesteck und Plastikgeschirr
- Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor
Verlängerung der Wirtschaftshilfen
Die „Überbrückungshilfe III“ wird für betroffene Unternehmen über den 30. Juni hinaus ausgedehnt. Diese soll nun Ende September enden. Erweitert wurde die finanzielle Unterstützung um eine Restart-Prämie: Unternehmen können eine Personalkostenhilfe beantragen, als Zuschuss zu steigenden Personalkosten durch die Wiedereröffnung – neben der schon vorhandenen Personalkostenpauschale.