Einigung: Keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche

Clubbetreiber waren gegen die Maskenpflicht auf der Tanzfläche Sturm gelaufen, denn die hätte wohl bedeutet, dass kaum Gäste kommen. Jetzt gibt es eine Einigung mit dem Gesundheitsministerium Baden-Württemberg. 




Nachdem viele Clubbetreiber nach der Veröffentlichung der aktuellen Corona-Verordnung angekündigt hatten, ihre Clubs nicht öffnen zu können, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehe und deshalb Gäste ausbleiben würden, hat das Gesundheitsministerium am gestrigen Dienstag die Vertreter der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gespräch geladen. Das teilt das Gesundheitsministerium mit.

Einigung mit fünf Punkten

Die Landesregierung schätzt das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch ein. Deswegen hat sie die Öffnungen an schärfere Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Einigung vorweg: Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie an Bar oder Tischen unter folgenden Bedingungen:

  • Die Branche erstellt ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden
  • In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt 2-G (geimpft / genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent
  • Dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist, gibt es 3-G mit verpflichtenden negativen PCR-Test-Nachweis sowie Vollauslastung
  • Besucherinnen und Besucher müssen sich über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist
  • Die Clubbetreiber unterstützen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Es wird viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.
DONAU 3 FM
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