Corona-Auszeit für Familien: Der Staat zahlt 90% Ihres Urlaubs

Familie, Kinder

Endlich wieder rauskommen, abschalten und Kraft tanken: Viele Familien sehnen sich nach einem echten Urlaub, wie er zu Corona-Zeiten nicht möglich war. Das Corona-Aufholprogramm der Bundesregierung will das ermöglichen. Für Familien mit geringem Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung will der Staat 90% der Kosten für einen einwöchigen Urlaub übernehmen. Dafür stehen 50 Millionen Euro bereit.




Familien mit geringen Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung können sich bald in einem einwöchigen Urlaub in gemeinnützigen Ferienstätten von der Corona-Pandemie erholen. Nach den Anstrengungen durch die Pandemie sehnten sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Start der „Corona-Auszeiten für Familien“.

Die mit 50 Millionen Euro ausgestattet Maßnahme ist ein Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung. Berechtigte Familien müssen für ihren Urlaubsaufenthalt nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Den Rest erhält direkt die jeweilige Einrichtung aus den Mitteln des Corona-Aufholpakets.

„Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können“, sagte Lambrecht. „Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart.“ Genau für diese Menschen starte jetzt die „Corona-Auszeit für Familien„.

So funktioniert die vergünstigte Familienferienzeit

Zuerst müssen Sie die Voraussetzungen prüfen, ob Sie für diese Maßnahme infrage kommen. Dann müssen Sie eine Unterkunft finden und den Aufenthalt buchen.

Die geförderte Familienferienzeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzen erfüllen:

  • Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Wer eine Corona-Auszeit wahrnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Beispiele für Einkommensgrenzen

1. Beispiel: Paar mit zwei Kindern (3 und 8 Jahre alt): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.
2. Beispiel: Paar mit einem Kind (3 Jahre): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 4340 Euro brutto im Monat.
3. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 14 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 4958 Euro brutto im Monat.
4. Beispiel: Alleinerziehender mit einem Kind (6 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 3466 Euro brutto im Monat.

Ob die Familie die in den Fördergrundsätzen festgeschriebenen Kriterien für die Teilnahme an der Corona-Auszeit erfüllt, wird mit dem Corona-Auszeit-Formular geprüft.

Schritt 2: Urlaubsziel finden

Auf einer Deutschlandkarte finden Sie mögliche Unterkünfte für Ihre Corona-Auszeit. Dort können Sie auch direkt eine Buchungsanfrage stellen. Die Karte finden Sie hier. Auf der Karte sind auch viele Möglichkeiten für einen Urlaub in Schwaben zu finden.

Einkommensrechner

Sie wollen herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie gelten? Dann klicken Sie sich durch den Einkommensrechner. Oder füllen Sie direkt das entsprechende Formular aus.

Kostenlose Hotline

Noch Fragen? Eine kostenlose Hotline berät unter 0800 866 11 59 – auch samstags. Die genauen Sprechzeiten finden Sie hier. Es sind auch Anfragen per Email möglich: familienferienzeiten@kolpinghaeuser.de

Übersicht mit Fragen und Antworten

Zahlreiche allgemeine und auch spezielle Fragen beantwortet außerdem diese Übersicht mit Fragen und Antworten (FAQ).

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