Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Covid-19-Infektion eines Neu-Ulmer Polizeibeamten als Dienst-Unfall eingestuft.
Wie ein Sprecher des Gerichts betonte, handele es sich aber um eine Einzelfall-Entscheidung. Der betroffene Polizist war mit Kollegen bei einem Sport-Lehrgang in Eichstätt. Danach waren 19 von 21 Teilnehmern an Corona erkrankt. Das Gericht schloss eine private Infektion aus, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung war. Er hatte dort auch übernachtet. Die Polizeigewerkschaft begrüßte die Entscheidung.