Masken-Affäre landet wohl vor dem Bundesgerichtshof

Georg Nüßlein aus Neu-Ulm, CSU-Abgeordneter und Vize-Vorsitzender der Union im Bundestag — © CSU-Landesgruppe
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Die Affäre um lukrative Geschäfte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall für den Bundesgerichtshof. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte an, beim BGH Beschwerde einzulegen.




Das Oberlandesgericht hatte zuvor den Beschwerden des mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Ex-Bundestags-Abgeordneten Georg Nüßlein, des Landtags-Abgeordneten Alfred Sauter (beide aus dem Landkreis Günzburg) und eines beschuldigten Unternehmers weitgehend stattgeben. Alle drei hatten sich vor dem OLG gegen Durchsuchungs-Beschlüsse und gegen sogenannte Vermögens-Arreste gewehrt. Der Unternehmer legte zudem Beschwerde gegen einen Haftbefehl ein, der allerdings zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt wurde. Das OLG sieht «den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt», die Generalstaatsanwaltschaft dagegen schon. Nüßlein soll 2020 für die Vermittlung von Corona-Schutz-Masken 660.000 Euro bekommen haben, Sauter sogar über 1,2 Millionen Euro.

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Der Samstagnachmittagmit Ulli Diehr
Ulli Diehr