Zum heutigen Mittwoch, den 24. November 2021, passt das Land Baden-Württemberg die Corona-Regeln an. Baden-Württemberg erweitert den Stufenplan um die Alarmstufe II. Damit gelten zusätzliche Einschränkungen.
Das Land erweitert den bisherigen Stufenplan um eine weitere Stufe. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Da die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg aktuell bei über 500 liegt, gilt die neue Alarmstufe II unmittelbar ab heute, Mittwoch, 24. November 2021.
In der Alarmstufe II gilt in einigen Bereichen des Lebens 2G+
- Genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
- Für den Weihnachtsmarkt z.B. gilt dann 2G+. Zudem dürfen hier nur 50 Prozent der üblichen Besucherzahl eingelassen werden.
Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt in der Alarmstufe II das
- nächtliche Ausgangsbeschränkungen (21 bis 5 Uhr)
- 2G im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient
Alle Informationen zu Verschärfung der Corona-Regeln in Baden-Württemberg finden Sie hier.