Die Agentur für Arbeit Ulm bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In der Hauptagentur Ulm sowie in den Geschäftsstellen Biberach und Ehingen gelten zum Schutz die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Ab sofort wird die 2G-Regel bei der Agentur für Arbeit in Ulm umgesetzt. Für persönliche Gespräche ist der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Aus- kunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie hier.