In Baden-Württemberg dürfen Schüler/-innen zwei Tage früher in die Ferien, bzw. können sich nach Wunsch freiwillig in Quarantäne begeben – mit Hausaufgaben.
Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper hat nach dem Wunsch mancher Eltern und Schüler/-innen jetzt die Möglichkeit eröffnet, sich schon zwei Tage vor Beginn der Weihnachtsferien freiwillig zu isolieren. Wer also schon ab dem 20. Dezember zuhause bleiben will, kann das auch tun. Der Wunsch sich vom Präsenzunterricht zu beurlauben muss schriftlich an die Schule gehen, die muss dann auch zustimmen – kann aber auch Hausaufgaben mitgeben.
Das hat die Ministerin in einem Brief an die Schulen (pdf) mitgeteilt. Darin bittet sie auch Schüler/-innen dann zu beurlauben, wenn sie einen Impftermin bekommen haben, der mit dem Schulbesuch zeitlich kollidiert.
Für die Beurlaubung vor den Weihnachtsferien gelten folgende Regelungen:
- Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.
- Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der Schülerin oder dem Schüler aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
- Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen
Die Weihnachtsferien in Baden-Württemberg beginnen am 23. Dezember 2021 und enden am 8. Januar 2022.