Der Angeklagte muss wegen heimtückischen Mordes lebenslang hinter Gitter. Dazu ordnete das Gericht eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Der Mann soll seinen 54-jährigen Arbeitskollegen letzten Juni mit neun Messerstichen ermordet haben. Das hatte er auch gestanden.
Die Verteidigung hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit zehn Jahre Haft gefordert. Ein Sachverständiger konnte das aber nicht nachweisen. Der 30-Jährige wurde daher als schuldfähig eingestuft – und muss lebenslang hinter Gitter.