Darauf verständigten sich am Donnerstag das Sozialministerium und die Fraktionschefs von Grünen und CDU in Stuttgart. Bisher gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen – mit möglichem «Freitesten» frühestens nach sieben Tagen.
Ab Anfang Mai soll im Südwesten zudem ein abschließendes Freitesten nach fünf Tagen für die meisten Menschen entfallen, sofern sie zwei Tage keine Symptome mehr hatten. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.
Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel Bayerns, wo diese Regelung schon seit Mitte April gilt. Auch Rheinland-Pfalz und Thüringen haben angekündigt, diesen Weg zu gehen. Am Donnerstagabend wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über eine einheitliche Linie beraten.
Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ein zunächst vorgesehenes weitgehendes Ende der Isolationspflicht zurückgenommen. Eine Isolation für Infizierte soll weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden – bei der Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten könnte dies aber möglicherweise entfallen.