Die Diskussion um den Ballermann-Hit Layla hat jetzt auch Biberach erreicht. Darf der umstrittene Song auf dem Schützenfest gespielt werden? Ja!
Die Stadt Biberach will Layla nicht verbieten. Sie überlässt die Songauswahl den DJs auf dem Schützenfest. Der Erste Bürgermeister Ralf Miller findet, wenn man einen Liedtext kritisch sieht, sei es auch wenig dienlich, ihn durch Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit erst bekannt zu machen: „Das besagte Lied war mir bislang nicht bekannt. So geht es sicher vielen Menschen. Wenn man nun einen Liedtext kritisch sieht, ist es wenig dienlich, ihn durch Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit erst bekannt zu machen. Lieder kommen und gehen, auch ohne Verbote, die womöglich nur dazu reizen, sich ihnen zu widersetzen. Wo die künstlerische Freiheit aufhört und Geschmacklosigkeit oder gar Sexismus anfangen, wird die Stadt Biberach anhand dieses Schlagers nicht definieren. Und wer weiß: Vielleicht haben die DJs und Gruppen auf dem Schützenfest gar nicht die Absicht, dieses Lied zu spielen. Persönlich würde ich jedenfalls nichts vermissen.“
Also: Bahn frei in Biberach für Layla! Auch UIm verbietet den No.1 Hit am Schwörmontag nicht. In Würzburg und Düsseldorf ist Layla von den Volksfesten verbannt worden. Grund: zu sexistisch.