Brutaler Angriff in Ulmer Park: Urteil gefallen

gefährliche Körperverletzung

Ein 65-Jähriger wurde letzten Sommer Opfer eines brutalen Angriffs in einem Ulmer Park und erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Das Ulmer Landgericht hat jetzt den Täter verurteilt.

Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung. Da der 35-Jährige an paranoider Schizophrenie leidet, sich das aber nicht eingesteht, gilt er als Gefahr für andere Menschen. Deshalb muss er ohne zeitliche Begrenzung in Sicherheitsverwahrung in die Psychiatrie. Sein Opfer war damals eigentlich nur mit seinem Enkel im Park. Da pöbelte plötzlich der damals 34-Jährige betrunken rum. Der Senior griff ein – und bekam eine Faust ins Gesicht, prallte mit dem Kopf auf und erlitt schwere Verletzungen.

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