Günzburg: Alte Holzheizungen reaktivieren

Ein Feuer brennt in einem offenen Kamin

Allgemeinverfügung zum Gassparen

Angesichts einer möglichen Gasmangellage in der kommenden Heizperiode können im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister stillgelegte, noch nicht abgebaute, private Holzfeuerungen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch vorhandene Gasheizungen ganz oder teilweise ersetzt werden.

In Form einer Allgemeinverfügung (gültig vom 01.09.2022 bis 31.08.2023) wurde diese Wiederinbetriebnahme unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Diese Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg eingesehen werden.

Mit dem Betrieb der Anlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage von unterschriebenen Formularen angezeigt hat oder aktuell anzeigt. Die Formulare können auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg heruntergeladen werden.

Nähere Auskünfte können über den Fachbereich Immissionsschutz im Landratsamt Günzburg (Telefon: 08221/95-347) eingeholt werden.

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