Neue Regelungen auf den Ulmer Recyclinghöfen

Ein Werstoffhof in Ulm Grimmelfingen — © EBU
EBU

Grund: seit Januar gelten dort neue Bestimmungen. Die wichtigste: nur noch Ulmer Gebühren-Zahler dürfen ihren Müll abgeben. Es gibt Einlass-Kontrollen. Nur wer einen aktuellen Gebührenbescheid vorlegen und sich ausweisen kann, darf den Recyclinghof betreten. Laut EBU müssen zurzeit rund 20% der Besucher abgewiesen werden, weil sie nicht aus Ulm kommen.

Da die Stadt Ulm bei der jährlichen Abfallstatistik weit über dem Landesdurchschnitt liegende Sperrmüll- und Grüngutmengen verzeichnet, wurden zum Jahresanfang 2023 verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um dem entgegenzusteuern. Jeder Besucher der Recyclinghöfe und Gartenabfallplätze wurde bereits im Dezember mit einem Info-Blatt (s.Anlage) über folgende neuen Regelungen informiert:

  • Ab 2023 gelten neue Öffnungszeiten (Mo geschlossen bzw. Grimmelfingen ab 13 Uhr geöffnet)
  • Anlieferung nur noch mit Müllgebührenbescheid und Ausweisdokument
  • Unsortierte Abfälle in blickdichten Säcken werden nicht angenommen
  • Private Anlieferungen von Sperrmüll und Altholz (bis 1 Kubikmeter) sind künftig nur noch viermal gebührenfrei möglich
  • Sperrmüll- und Altholzanlieferungen aus Gewerbebetrieben (bis 1 Kubikmeter) sind nur noch zweimal pro Jahr gebührenfrei möglich
  • Jede weitere Anlieferung wird mit Gebühren von 25 € je angefangenem Kubikmeter berechnet, Anlieferungen von Rest- und Biomüll bis 200 kg in Grimmelfingen kosten ebenfalls 25 €
  • Anlieferung von Gartenabfällen nur in haushaltsüblichen Mengen (1 m³ nicht-holzig bzw. 2 m³ holzige Gartenabfälle)
  • Bei größeren Grüngutmengen, wie sie z.B. von Gärtner- oder Hausmeisterservices angeliefert werden, muss eine Vollmacht des Auftraggebers (z.B. der Hausverwaltung oder Wohnungsgesellschaft) vorgelegt werden.
DONAU 3 FM
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