Kann ich betrunken im Auto schlafen?

Betrunken im Auto schlafen — © Symbolbild
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Kann ich...?

Wer kennt es nicht, man wollte nur „kurz vorbeikommen“ und schon hat man zu tief ins Glas geschaut. Als vorbildliche Fahrer wissen wir natürlich, dass betrunken Fahren absolut verboten und nicht nur für einen selbst gefährlich ist. Was hilft, ist, seinen Rausch auszuschlafen. Aber darf man das im Auto?

Ist vielleicht nicht die bequemste Übernachtungsmöglichkeit, aber es ist tatsächlich erlaubt. Allerdings, nur wenn einige wichtige Punkte beachtet werden, sonst droht eine Strafe wegen Trunkenheit am Steuer.

Was muss ich beim betrunkenen Schlafen im Auto beachten?

Wenn man betrunken im Auto schlafen möchte, muss deutlich sein, dass man nicht direkt losfahren wollte oder als sei man gerade gefahren, schreibt die ARAG Versicherung. Das kann im Zweifel nämlich als Trunkenheit am Steuer gelten und eine harte Strafe nach sich ziehen. Der ADAC benennt die Folgen für Trunkenheit am Steuer. Bei 0,5 bis 1,09 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit und kann 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot mit sich ziehen.

Auch sollte beachtet werden, dass der Alkohol sich nicht so schnell abbaut wird, wie oftmals angenommen. Etwa 0,1 Promille wird pro Stunde abgebaut. Bedeutet, wer um 4 Uhr nachts sich mit 1,2 Promille schlafen legt, ist um 8 Uhr morgens noch nicht fahrtauglich. Bei diesem Wert handelt es sich jedoch um einen Richtwert. Im Zweifel, lieber länger ausschlafen.

Wie kann ich betrunken im Auto schlafen?

Wichtig ist, dass man darauf achtet, wo das Auto abgestellt wird. Überall, wo laut Straßenverkehrsordnung das Fahrzeug für eine längere Zeit geparkt werden darf, ist das Übernachten auch erlaubt. Die ARAG Versicherung weist darauf hin, dass vom Parken auf Privatgrundstücke, Halteverbote und auch das Parken in Baustellennähe abgesehen werden soll. Um zu zeigen, dass man nicht gerade Auto gefahren sei oder Auto fahren wollte, empfiehlt es sich, nicht auf dem Fahrersitz zu schlafen. Auch der Zündschlüssel sollte nicht im Schloss stecken. Beides könnte als Fahrversuch gewertet werden.

Sonst ist es erlaubt, auch mehrere Tage auf einer Parkmöglichkeit zu übernachten. Allerdings weist die ARAG Versicherung darauf hin, dass das Wohnen im Auto verboten sei.

Ein Ausnüchternungs-Nickerchen im Auto ist aber, wenn man die genannten Punkte beachtet, kein Problem.

 

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