Der Neu-Ulmer Magier Florian Zimmer muss die vom Eventmanager Michael Ecker geforderte Provision von über 200.00 Euro nicht zahlen. Das Ulmer Landgericht hat die Klage heute abgewiesen.
Inzwischen hat Zimmers Anwalt reagiert und zum Gegenschlag ausgeholt.
Die Entscheidung des Gerichts, die Klage von Erich März abzuweisen und den von Michael Ecker behaupteten Anspruch auf Zahlung einer Provision abzulehnen, haben wir so erwartet.
Wir sehen uns in der Einschätzung bestätigt, dass Michael Ecker das Gericht mit der Unwahrheit bedient hat, dass die angebliche Forderung konstruiert wurde, dass die Drohung von Michael Ecker mit „schlechter Presse“ (falls seine Forderung nicht erfüllt wird) den Tatbestand der Erpressung gemäß § 253 StGB erfüllt und werden nunmehr die bereits im Entwurf vorbereitete Strafanzeige erstatten.
Die Machenschaften von Michael Ecker werden nun auch Gegenstand einer gegen ihn gerichteten Schadensersatzklage sein, die wir beim zuständigen Landgericht München I einreichen werden. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, dass diese Entscheidung des Landgerichts Ulm allen Künstlern Mut macht, die auf ähnliche Weise bedroht oder angegriffen werden.
München, den 16.06.2023
Dr. Michael Scheele
Rechtsanwalt