Inflation und Erhöhung der Zinsen – darauf muss bei Krediten geachtet werden


Panik vor der Inflation – warum sie für Kreditnehmer gar nicht so negativ ist
Für viele Menschen kam das Thema Inflation völlig überraschend und warf zahlreiche Fragen auf. Dass ein so negativ besetztes Wort auch Vorzüge haben kann, scheint unglaublich. Im Kreditwesen können Kunden aber tatsächlich vom Wertverlust des Geldes profitieren. Ein einmal vertraglich aufgenommener Kreditbetrag verändert sich nicht, der Geldwert aber schon. Im Zuge einer Inflation ist es denkbar, dass das Geld pro Jahr rund 2 % seiner Wertigkeit einbüßt. Je länger die Rückzahlung dauert, desto mehr Profit schlägt der Kreditnehmer aus der Inflation.
Die Raten müssen zwar weiterhin gezahlt werden, anstelle eines Wertverlustes für den Kreditnehmer sinkt aber der Geldwert für die Bank. Denn sie erhält den gleichen Betrag zurück, der am Ende der Laufzeit möglicherweise weniger wert ist.
Banken wollen Kosten decken – Vorsicht vor unnötigen Ausgaben
Die Bank ist sich über potenzielle Verluste durch die Inflation natürlich im Klaren. Umso wahrscheinlicher sind Angebote, die mit zusätzlichen Kosten für den Verbraucher einhergehen. Ein typisches Muster ist hierbei das Drängen nach dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die aus Sicht der Verbraucherzentrale oft unnötig ist. Die Bank profitiert vom Abschluss in doppelter Hinsicht, der Verbraucher meist nicht. Zum einen wird für die Bank mehr Sicherheit gewährt, denn wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt, springt die Versicherung ein. Zum anderen erhalten Banken nicht selten Provisionen, wenn sie Kunden an ein Versicherungsunternehmen weiterleiten. Der Verbraucher selbst gewinnt durch die Restschuldversicherung nur selten. Es gibt zu viele Klauseln, die eine Kostenübernahme im Ernstfall ausschließen.
Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass keine unlauteren Gebühren beim Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Einige Banken verlangen bis heute Vermittlungsgebühren für Darlehen oder fordern eine Bearbeitungsgebühr. Im Jahr 2015 gab es diesbezüglich ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das solche Entgelte verbot. Tauchen also im Vertrag Punkte wie „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsgebühr“ oder „Vermittlungsgebühr“ auf, sollten Verbraucher auf den Vertragsabschluss verzichten.
So schnell wie möglich zurückzahlen, Laufzeit aber nicht zu kurz wählen
Für Verbraucher ist der Moment einer Kreditaufnahme nicht selten unangenehm. Die eigenen Finanzen reichen nicht mehr aus, um die laufenden Kosten oder nötigen Anschaffungen zu decken. So manch einer fühlt sich gegenüber der Bank gar wie ein Bittsteller und möchte diesen Umstand so schnell wie möglich wieder beenden. Ein großer Fehler in dieser Situation: Die Kreditraten werden zu hoch angesetzt. Manchmal lockt die Bank mit einer großzügigen Zinspolitik, wenn eine bestimmte Laufzeit nicht überschritten wird.
In der Praxis lohnt es sich nicht, die Laufzeit so kurz wie möglich zu wählen. Es ist wichtig, dass die Rückzahlung auch in finanziell schwächeren Monaten möglich bleibt. Im Zweifel profitieren die Kreditnehmer also davon, einen Kredit länger laufen zu lassen und stattdessen auf vorzeitige Sondertilgungen zu setzen.
Bei den meisten Kreditarten hat die Bank keine Handhabe und darf eine gewünschte Sondertilgung nicht ausschließen. Somit darf der Verbraucher unabhängig von seinen Raten Teile seines Kredits ablösen, auch wenn dadurch die Laufzeit verkürzt wird. Selbst eine vorzeitige Ablöse der Gesamtsumme kann nicht verboten werden. Die Bank hat die Möglichkeit, für ausgefallene Zinsen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Erfolgen Sonderzahlungen im letzten Jahr vor Auslauf der Schuld, beträgt die Entschädigung im Schnitt 0,5 % der Restsumme (maximaler Betrag). Ist die Laufzeit noch länger als ein Jahr, darf die Bank bis zu 1,0 % der gesamten offenen Summe in Rechnung stellen.
Wichtig zu wissen: Immobilienkredite sind von der Regelung bezüglich Sondertilgungen ausgenommen. Hier ist das Recht auf zusätzliche Zahlungen davon abhängig, ob der Kredit variabel verzinst wird oder ob es eine Zinsfestschreibung gibt. Bei einem flexiblen Darlehen hat der Verbraucher das Recht, kostenfreie Sondertilgungen zu leisten. Im Falle einer Zinsfestschreibung muss zunächst die Genehmigung der Bank eingeholt werden, bevor eine Rückzahlung erfolgt. Sofern die Festschreibung schon seit mehr als zehn Jahren aktiv ist und die Laufzeit des Kredites noch nicht beendet ist, dürfen Sondertilgungen jederzeit und kostenfrei geleistet werden.

Fazit: Wer jetzt einen Kredit aufnimmt, muss auf Vor- und Nachteile achten
Das Schockwort Inflation ist für Kreditnehmer weniger dramatisch als vermutet. Gemessen am Wertverlust des Geldes wird am Ende oft weniger zurückgezahlt als auf dem Konto gelandet ist. Anders sieht es mit den erhöhten Zinssätzen aus, diese verursachen höhere Kosten beim Kreditnehmer. Umso entscheidender ist es, mit einem umfassenden Vergleich das beste Angebot zu finden. Schon eine Zinsdifferenz von 0,2 % kann sich effektiv bemerkbar machen, vor allem auf die gesamte Laufzeit berechnet. Ist es nicht möglich, mit der Kreditaufnahme zu warten, bis die Zinsen wieder sinken, ist eine solide Planung unerlässlich. Dabei gilt es, Vor- und Nachteile einzelner Angebote genau zu analysieren und niemals aus einer Notsituation heraus zu handeln. Das erste Angebot ist fast nie das Beste und wer vergleicht, spart nicht selten Hunderte von Euro.