Ulm zählt mit rund 130.000 Einwohnern zu den größten Städten Baden-Württembergs. Im Dezember wählt die Stadt wieder einen Oberbürgermeister. Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um die OB-Wahl:
Das Ergebnis des ersten Wahlgangs
Tatsächlich konnte keiner der Kandidierenden im ersten Anlauf die absolute Mehrheit holen. Die meisten Stimmen haben Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU) und sein Herausforderer Martin Ansbacher (SPD) gesammelt. Sie treten nun am 17. Dezember in einer Stichwahl gegeneinander an. Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs gibts hier.
Wann findet die Wahl statt?
In Ulm wird am 03. Dezember 2023 gewählt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Auch für Briefwähler gilt, dass ihr Wahlbrief bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss. In den letzten Tagen vor der Wahl wird deswegen die persönliche Abgabe empfohlen.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet diese am 17. Dezember 2023 statt. Wer Ulmer Oberbürgermeister wird, steht also sicher noch dieses Jahr fest.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Ulm hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Stadt geführt wird.
Das bedeutet, dass man spätestens am 03. September 2023 nach Ulm gezogen sein muss. Insgesamt sind rund 94.000 Menschen wahlberechtigt und damit circa 3.000 mehr als noch 2015. 9.200 davon sind Unionsbürger.