Ulmer OB-Stichwahl am 17.12.: Häufige Fragen

FAQs

Eine regelrecht bescheidene Wahlbeteiligung gab es in der ersten OB-Wahlrunde in Ulm:
Nur 40,1% der Wahlberechtigten setzten ihr Kreuzchen. Um dem entgegenzuwirken und bei der Stichwahl am 17.12. mehr Leute zum Wählen zu bewegen, hat die Stadt Ulm häufige Fragen beantwortet.

Allgemeines

  • Briefwahlantrag online (bis 11.12., 6 Uhr)
  • Briefwahlantrag per Mail an wahlamt@ulm.de (bis 15.12., 18 Uhr)
  • Briefwahlantrag in der Olgastraße 66 (Sa 08:30 – 12:30 Uhr / Mo und Di 08:30 – 16 Uhr / Mi 08:30 – 12:30 Uhr / Do und Fr 08:30 – 18 Uhr)
  • Wahllokale sind am Wahltag (17.12.) von 8 bis 18 Uhr geöffnet

FAQs

  • Was mache ich, wenn ich die Wahlbenachrichtigung vom 03.12. nicht mehr habe?
    – Trotzdem wählen gehen: Ausweis mitnehmen, in übliches Wahllokal gehen.
  • Was mache ich, wenn ich Briefwahl beantragt hatte, aber bei der Stichwahl in ein Wahllokal gehen möchte?
    – In entsprechendes Wahllokal gehen: Briefwahlunterlagen, Wahlschein und Ausweis mitnehmen.
  • Kann ich wählen gehen, auch, wenn ich am 03.12. nicht gewählt habe?
    – In entsprechendes Wahllokal gehen: Briefwahlunterlagen mitnehmen, wenn nicht vorhanden, beantragen (siehe Allgemeines).
  • Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?
    – Übliches Wahllokal, ansonsten ulm.de besuchen und Adresse eingeben.
  • Was kostet die Briefwahl?
    – Portofrei, man muss nichts zahlen.

Alle weiteren Infos zur OB-Stichwahl bekommt ihr hier.

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