4,5 Jahre Haft nach tödlichem Streit im Schrebergarten

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Thomas Heckmann

Landgericht Ulm hat Urteil gefällt

Der 45-jährige Angeklagte muss wegen vorsätzlichen Vollrauschs zu viereinhalb Jahren in Haft. Die Anklage hatte eine längere Haftstrafe wegen Totschlags gefordert.

Der Mann hatte im letzten Herbst nach einem zweitägigen Gelage im Vollsuff einen Kumpanen totgeprügelt. Der Angeklagte hatte sich damals selbst gestellt.

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