Nach den jüngsten Nachweisen der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg und Bayern ruft das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises zur entsprechenden Vorsorge auf.
Ausbruch in Baden-Württemberg
Am 8. August 2024 wurde im Rems-Murr-Kreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen nachgewiesen. Damit hat Baden-Württemberg seinen Status als BTV-freies Gebiet verloren. Neue Handels- und Verbringungsbeschränkungen für Wiederkäuer, die auch den Alb-Donau-Kreis betreffen, sind nun in Kraft.
Diese Maßnahmen sollen notwendig sein, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern und den Schutz der Tierbestände zu gewährleisten.
Alarmierende Ausbreitung von BTV-3
„Die Dynamik der Ausbreitung von BTV-3 in Deutschland ist alarmierend. Bereits in anderen Bundesländern haben wir schwerwiegende Krankheitsverläufe bei Schafen und Rindern gesehen. Es ist von größter Bedeutung, dass Tierhalter jetzt die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Bestände zu sichern“, so eine Amtstierärztin des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis.
Maßnahmen für Tierhalter
- Überwachung des Bestandes: Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheit umgehend einen Tierarzt hinzuzuziehen.
- Verbringung von Tieren: Der Transport von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und der EU ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Ganz Deutschland ist derzeit BTV-3-Restriktionsgebiet. Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.
- Impfungen: Die Impfung gegen BTV-3 ist der einzige wirksame Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe. „Nur durch eine flächendeckende Impfung können wir die Ausbreitung von BTV-3 eindämmen und schweres Tierleid verhindern“, erläutert die Amtstierärztin. Es wird daher dringend empfohlen, empfängliche Tierbestände wie Schafe, Rinder, Ziegen und Gehegewild zeitnah impfen zu lassen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und werden finanziell unterstützt.
Weitere Informationen und Unterstützung
Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises stellt auf der Website des Landratsamtes umfassende Informationen zur Verfügung, einschließlich der aktuellen Verbringungsregelungen und der notwendigen Tierhaltererklärungen. Tierhalter sind aufgefordert, sich umgehend mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechend zu handeln.
Für weitere Fragen stehen das Veterinäramt und die Tierärzte des Alb-Donau-Kreises zur Verfügung.