Nach Angaben der Stadt tritt diese Fassung morgen in Kraft. Die Änderungen sind:
- Es werden Bereiche definiert, in denen nicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge verboten sind.
- Aufzüge mit Autos sind untersagt (z.B. Autokorsos)
- Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 19. März
Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Versammlungen, damit sind beispielsweise Gegendemonstrationen oder Demos/Kundgebungen zum Ukraine-Krieg nach Anmeldung in Abstimmung mit den Bürgerdiensten möglich – grundsätzlich auch in den markierten Bereichen (Siehe hier: Herunterladen).
Für angemeldete Versammlungen gelten ausschließlich die von der Versammlungsbehörde verfügten Beschränkungen und Auflagen.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier: Herunterladen