Stadt Ulm ändert Allgemeinverfügung "Maskenpflicht"

Demonstranten bei Anti-Corona-Demo — © Ivan Radic/cc-by-2.0
Ivan Radic/cc-by-2.0

Sie tritt am Freitag in Kraft

Nach Angaben der Stadt tritt diese Fassung morgen in Kraft. Die  Änderungen sind:

  • Es werden Bereiche definiert, in denen nicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge verboten sind.
  • Aufzüge mit Autos sind untersagt (z.B. Autokorsos)
  • Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 19. März

Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für angemeldete Versammlungen, damit sind beispielsweise Gegendemonstrationen oder Demos/Kundgebungen zum Ukraine-Krieg nach Anmeldung in Abstimmung mit den Bürgerdiensten möglich – grundsätzlich auch in den markierten Bereichen (Siehe hier: Herunterladen).

Für angemeldete Versammlungen gelten ausschließlich die von der Versammlungsbehörde verfügten Beschränkungen und Auflagen.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier: Herunterladen

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