Die WICHTIGSTEN Regeln im Umgang mit dem gelben Sack
- Gelbe Säcke dürfen (wie auch Mülltonnen) frühestens ab 13 Uhr am Tag vor der Abfuhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
- Bis zur Bereitstellung sind die Säcke im privaten Bereich bzw. an einem durch den Vermieter eingerichteten Sammelplatz auf dessen Grundstück zu lagern.
- Nicht abgeholte Gelbe Säcke sind unverzüglich von der bereitstellenden Person wieder zurückzuholen und ggf. nachzusortieren.
- Im Gelben Sack dürfen nur Leichtverpackungen entsorgt werden. Kunststoffe, die keine Verpackung sind, sowie Rest- und Biomüll sind nicht erlaubt.
- Verpackungen aus Glas oder Papier sowie Pfandflaschen werden getrennt gesammelt und dürfen nicht in den Gelben Sack.
- Gelbe Säcke und ihre Abfuhr sind für Gebührenzahlende in Ulm kostenlos.