Heute Morgen gegen 5.30 Uhr wollten zwei 19-Jährige das Ulmer Münster hochklettern. Ein Zeuge hat die beiden gesehen und die Polizei gerufen. Die hat dann die Jugendlichen auf dem südlichen Münsterturm entdeckt.
Nachdem die sogenannten „Roofer“ wieder abgestiegen waren, nahm die Polizei sie vorläufig fest. Die jungen Männer müssen sich jetzt wegen Hausfriedensbruch verantworten.
„Roofing“
Beim sogenannten „Roofing“ klettern meist Jugendliche und junge Erwachsene ohne Sicherung auf hohe Bauwerke oder Gebäude, um sich dort zu fotografieren oder zu filmen. Dabei gilt: Je höher, desto größer der Nervenkitzel und je faszinierender die Aufnahmen, umso mehr Likes und Klicks auf den Sozialen Medien.
Dieses Verhalten ist nicht nur extrem gefährlich, denn immer wieder sterben dabei Menschen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Sturz beim Roofing zu überleben ist vergleichsweise gering, denn ein Rooftopper fällt fast immer ungebremst auf den Boden.
Darüber hinaus stellt diese Tätigkeit auch eine Straftat dar: Werden die Rooftopper erwischt kann auf sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bzw. Sachbeschädigung zukommen.
(Foto: Symbolbild)