Wie zuvor bereits der Kreis Ravensburg verbietet jetzt auch das Landratsamt Unterallgäu die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Dazu zählen Bäche, Flüsse und Seen. Grund dafür ist die Trockenheit des Bodens, die durch das Wetter der vergangen Wochen zustande kam. Eine Entnahme von größeren Mengen Wasser könnte negative Folgen für den Lebensraum haben. Die Wasserentnahme ohne behördliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.