Unter vielen Schülern lebt der Mythos: Ab 30 Grad gibt es hitzefrei, da geht’s spätestens nach der fünften Stunde nach Hause. Dabei ist das gesetzlich gar nicht so geregelt. Zwar hat das Kultusministerium schon 1975 eine Bekanntmachung zum „Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen“ erlassen, eine Vorgabe für die über 4.500 Schulen in Baden-Württemberg ist das aber nicht.
Entscheidungsprozess für Schulleiter
So sind weiterhin die jeweiligen Schulleitungen zuständig für die „Hitzefrei-Durchsage“. Zwar wurden vereinzelt zwingende Regelungen gefordert, das Kultusministerium sieht davon aber ab. Je nach Situation der Schüler, die einen weiten Heimweg haben und durch den vorzeitigen Schulschluss vor Probleme gestellt werden, müssen die Schulen weiterhin selbst entscheiden. Dabei können sie sich aber an die Kriterien des Kultusministeriums richten, die in einem Auszug der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg festgehalten sind:
- Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten. (In der Bekanntmachung ist als Uhrzeit 10 Uhr genannt, hier gilt es jedoch die 1980 eingeführte Sommerzeit zu berücksichtigen.)
- „Hitzefrei“ gibt es frühestens nach der vierten Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule an gerechnet.
- Benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst gleichmäßig.
- Die Entscheidung an der einzelnen Schule obliegt dem Schulleiter.
- Fahrschüler*innen müssen auch bei „Hitzefrei“ bis zur Gelegenheit der Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen; solange müssen sie auch beaufsichtigt werden.
- Hitzefrei gibt es nicht für die beruflichen Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe
Im Vordergrund muss stets das körperliche Wohl der Schüler stehen. Das ist natürlich vor allem bei alten Schulen mit schlechten Klimasystemen oftmals nicht gegeben. Für alle Schüler die trotz der Hitze im Klassenzimmer ausharren müssen, denkt daran: Eure Lehrer sitzen mit euch im gleichen Boot.