Spätestens bei Eis und Schnee sollte jedes Auto mit Winterreifen ausgestattet sein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland aber nicht. Es gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Schnee, Glatteis und Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben.
Wenn der Wetterbericht ankündigt, dass es in den kommenden Tagen schneien soll, wird es meist voll in der Autowerkstatt. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind. Je nach Situation kostet der Verstoß dem Fahrer und Autobesitzer Geld. Für den Fahrer wird der Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Werden andere dabei behindert kostet es 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Ganzjahresreifen als Winterreifen?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung haben. Ist keine der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres- sondern um einen Sommerreifen.