Ab Donnerstag: Neue Regeln für die Kreise Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg

Seit Sonntag, den 22.08.2021 liegt der Landkreis Neu-Ulm nun schon am dritten Tag in Folge über der Inzidenz von 50. Den Kreisen Memmingen und Günzburg geht es ähnlich. Bleibt das so, gelten ab Donnerstag neue Regeln.




Der Landkreis Neu-Ulm hat nun schon den dritten Tag in Folge die Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten. Im Kreis Memmingen sieht es derzeit nicht besser aus. Auch in Günzburg weist man seit mittlerweile drei Tagen in Folge eine Inzidenz über 50 auf. Daher treten nun für die Landkreise ab Donnerstag, den 26.08.2021, neue Regeln in Kraft.

Das gilt ab Donnerstag in den Kreisen Neu-Ulm, Memmingen und Günzburg

Private Zusammenkünfte: sind nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts, sowie Angehörigen zweier weiterer Hausstände möglich, solange die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Öffentliche Veranstaltungen: sind mit einem geladenen Personenkreis mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel – einschließlich geimpfter oder genesener Personen – gestattet. Bei Feiern in Innenräumen gilt die 3G-Regel: Man muss entweder vollständig gegen das Virus geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein.

Private Veranstaltungen: wie Geburtstags-, Hochzeits-, oder Trauerfeiern sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel gestattet. Hier werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Bei Feiern in Innenräumen gilt die 3G-Regel: Man muss entweder vollständig gegen das Virus geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein.

Maskenpflicht: für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte auch am Sitzplatz gilt nun auch an Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen. Es muss eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden.

 

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