An Halloween nicht übertreiben

Die Polizei mahnt: Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht

Heute, an Halloween, ist die Zeit der Zombies und Geister. Vor allem Kinder verkleiden sich und freuen sich auf Süßigkeiten. Die Nacht auf Allerheiligen wird in dieser Beziehung immer beliebter. Doch kann es ernsthafte Folgen haben, wenn dabei übertrieben wird.

„Die Scherze sollen nicht zu Straftaten werden“, warnt die Polizei. Sobald die Gefahr besteht, dass eine Sache beschädigt oder gar ein Mensch verletzt werden könnte, macht sich der Verursacher meist strafbar. Und eine Straftat wird von der Polizei konsequent verfolgt. Dies ist der Fall, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Beispielsweise wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier der Lack zerkratzt wird. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen und ein Schaden entsteht.

Dabei ist zu beachten: Sachbeschädigungen werden mit einer empfindlichen Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter – bzw. bei nicht strafmündigen Kindern die Eltern den entstandenen Schaden ersetzen müssen.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darum sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendrucks nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen.

Verkehrsteilnehmer sollten am späten Sonntagnachmittag sowie in den Abendstunden besonders aufmerksam sein, da vorwiegend Kinder in der Dunkelheit von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Sie könnten, auch wegen ihrer Verkleidungen, nur schwer im Straßenverkehr erkennbar sein.

Die Polizei bittet auch Eltern ihren Kindern den Ernst der Lage zu erklären. Sie sollen deutlich machen, wo die Grenze erreicht ist. Der Nachwuchs muss wissen, dass ihr Handeln bei anderen zu Problemen führen kann.

In den vergangenen Jahren haben die meisten der kleinen „Schreckgespenster“ nicht über die Stränge geschlagen, sodass es nur wenige Halloween-Einsätze für die Polizei gab. Sollte es doch zu unerwünschten oder gar gefährlichen Vorfällen kommen, so kann die Polizei jederzeit über die Notrufnummer 110 verständigt werden. Außerdem sollten Halloween-Feiernde aufgrund der gestiegenen Covid-19-Infektionsrisiken die geltenden Hygieneschutzregeln beachten.

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