Ausnahmen für Geimpfte in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat Ausnahmen für vollständig gegen Corona Geimpfte beschlossen.




Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Baden-Württemberg bald Ausnahmen von der Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Es soll eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen werden, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen dann nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten. «Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland», so Gesundheitsminister Manne Lucha.

Ausnahmen gelten ab 19. April

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die erst eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19.04.2021) in Kraft treten.

Hygiene, Maske, Test

Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

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