Bayern verschärft Corona-Maßnahmen drastisch

Hier finden Sie die genauen Corona-Maßnahmen, die in Bayern ab Mittwoch 09.12.2020 gelten sollen. Unter anderem darf man dann nur noch mit triftigem Grund das Haus verlassen.




Zweieinhalb Wochen vor Weihnachten steuert Bayern erneut auf einen strengen Anti-Corona-Kurs zu – mit Beschränkungen auch über den Jahreswechsel. «Wenn man überzeugt ist, dass man handeln muss, dann muss man es zum richtigen Zeitpunkt tun. Und das tun wir jetzt», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag nach einer Sondersitzung des Kabinetts in München. Zuvor hatte der Ministerrat den neuen Kurs beschlossen, der am Dienstag aber zunächst auch noch vom Landtag beraten und beschlossen werden soll.

Katastrophenfall ausgerufen

Da CSU und Freie Wähler hier eine Mehrheit haben, ist die Abstimmung eher ein formeller Akt, um den Landtag in der Pandemie-Bekämpfung besser einzubinden. Vom 9. Dezember und bis zum 5. Januar sollen dann diese Neuregelungen gelten:

KATASTROPHENFALL: Wie schon im Frühjahr ruft der Freistaat den Katastrophenfall aus. Wegen der Pandemie galt dies bereits vom 16. März bis zum 16. Juni. Mit der Maßnahme wandert die Zuständigkeit des Krisenmanagements von den Kommunen zur Staatsregierung.

Genaue Maßnahmen

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Damit die Zahl der Kontakte sinkt, gilt ab Mittwoch eine landesweit strengere Ausgangsbeschränkung. Nur mit triftigen Gründen darf dann noch die eigene Wohnung verlassen werden. Dazu zählen neben Wegen zur Arbeit, zum Arzt und Sport aber auch Weihnachtseinkäufe und die weiterhin erlaubten Treffen mit insgesamt bis zu fünf Menschen aus zwei Hausständen. In Hotspots mit einem Wert ab 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zudem zwischen 21.00 und 5.00 Uhr auch eine nächtliche Ausgangssperre. Auch hier erlauben nur gewichtige Gründe wie medizinische Notfälle oder die Arbeit einen Gang nach draußen.

WEIHNACHTEN: An den drei Weihnachtstagen sowie am 23. Dezember sieht der Plan Lockerungen vor. Demnach dürfen die Menschen dann auch für Besuche der Christmette ihre Wohnungen verlassen, ferner sind Treffen mit insgesamt bis zu zehn Personen mehrerer Hausstände samt Kinder unter 14 Jahren gestattet.

SILVESTER: Größere Partys wird es in diesem Jahr keine geben. Die bisher geplanten Lockerungen hat das Kabinett wieder einkassiert, demnach dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Auch das traditionelle Glas Sekt zum Jahreswechsel vor der eigenen Haustür wird es nicht geben, da bayernweit der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten ist.

SCHULEN: Klassen ab der achten Jahrgangsstufe werden landesweit geteilt und gehen in den Wechselunterricht über – dabei wird immer nur eine Hälfte der Schüler in den Schulen betreut, die andere Hälfte kann den Unterricht per Internet von zuhause verfolgen. In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse sogar komplett in den Distanzunterricht wechseln. Einzig Grundschüler und die jeweiligen Abschlussklassen der Schulformen, Berufliche Oberschulen sowie Förderschulen werden wie bisher unterrichtet.

HANDEL: Weitere Schließungen von Geschäften und Dienstleistungen soll es zunächst ebenso wenig geben wie weitere Auflagen. Die Regierung kündigte aber an, dass es vermehrt Kontrollen geben werde, ob die Hygienekonzepte samt zulässiger Kundenzahlen und die Maskenpflicht eingehalten würden.

GOTTESDIENSTE: Auch am Sitzplatz in den Kirchen gilt jetzt wieder eine Maskenpflicht und ein Gesangsverbot. Auch für alle anderen Versammlungen gilt eine durchgängige Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

GRENZEN: Die Grenzen sollen weiter offen bleiben. Die Staatsregierung kippt aber die bisherigen Erleichterungen für den sogenannten kleinen Grenzverkehr. Demnach muss künftig auch bei einem Grenzübertritt unter 24 Stunden entweder ein frischer negativer Corona-Test vorgelegt werden oder es droht eine Quarantäneauflage. Ausnahmen: Wer zur Arbeit oder in die Schule oder zu seiner Ausbildungsstelle die Grenze passieren muss, darf das auch weiter ohne die neuen Auflagen. Auch der Besuch der Großeltern oder anderen Verwandten ersten Grades bleibt ohne Konsequenzen.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME: Die Besuchsregelungen werden verschärft. Jeder Bewohner darf nur noch einen Besucher pro Tag empfangen. Dabei sind für die Besucher negative Corona-Tests und das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend. Der Freistaat stellt den Einrichtungen zwei Millionen FFP-2-Masken zur Verfügung. Alle Mitarbeiter in den Häusern müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen.

GESUNDHEITSÄMTER: Sobald die Nachverfolgung von Infektionen in einer Kommune nicht mehr gewährleistet werden kann, muss diese bei Polizei und Bundeswehr um Unterstützung bitten. Für Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen und Schulen sollen im Rahmen freier Kapazitäten freiwillige Reihentestungen angeboten werden. Die Kommunen bleiben ferner verpflichtet, ab einer Inzidenz von 300 weitergehende Maßnahmen einzuleiten.

HOME-OFFICE: Alle Staatsbedienstete sollen nach Möglichkeit, sofern sie es wünschen, ins Home-Office wechseln können.

In Bayern sind die Corona-Infektionen auch nach dem seit Wochen geltenden Teil-Lockdown fast flächendeckend auf einem sehr hohen und vielerorts bedenklichen Stand. Fast 60 000 Menschen sind aktuell infiziert, so viele wie noch nie zuvor. Hinzu kommt eine stetig steigende Zahl von Todesopfern unter den Infizierten.

Söder appellierte an alle Menschen, die Beschränkungen und Entbehrungen weiter mit zu tragen. «Das Virus lässt nicht locker, Bayern aber auch nicht», sagte er. Die Lockerungen über die Festtage sei wichtig: «Weihnachten ist ein Punkt, hier muss man den Menschen Hoffnung geben.» Für das kommende Jahr gebe die Aussicht auf die Impfungen Hoffnung. Wie es generell weiter gehe im neuen Jahr, darüber wollte Söder aber noch nicht spekulieren.

Text: dpa

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