Bewährung statt Gefängnis: Merklinger Schweinemäster-Urteil ist gefallen

Im Berufungsprozess gegen einen Schweinezüchter wegen Tierquälerei ist der Angeklagte zu einer weit milderen Strafe verurteilt worden als im ersten Verfahren. Da waren es noch drei Jahre Gefängnis. Jetzt ist es Bewährung.

Statt drei Jahren Gefängnis erhielt der 56-Jährige heute eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, dazu ein umfassendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot und 20.000 Euro Strafe. Die Kosten des Verfahrens muss er auch tragen. Zugleich hob das Landgericht Ulm das Urteil des Amtsgerichts vom März 2019 auf.

Dem Züchter waren katastrophale Zustände in seinen Ställen in Merklingen zur Last gelegt worden. Dort waren mehrere Hundert Schweine verendet. Das neue Urteil erging wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren in zahlreichen Fällen.

Das Gericht berücksichtigte aber, dass der Angeklagte in der Tatzeit zwischen 2014 und 2016 teils nur eingeschränkt schuldfähig war und zudem ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Das Berufungsverfahren war sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung beantragt worden, die das Urteil des Amtsgerichts übereinstimmend für unangemessen hoch erklärten.

Die ganze Geschichte lesen Sie hier: „Massentierhölle“: Merklinger Schweinemäster geht in Berufung

Foto: DONAU 3 FM

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