Keine Kita-Gebühren, keine Zinsen auf Steuerstundung, keine Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie, dafür aber zum Beispiel Mietstundungen. Biberach setzt auf mehrere Maßnahmen, um finanziell abzufedern. Das teilte die Stadt mit.
Nach der Stadt Neu-Ulm erlässt auch die Stadt Biberach Eltern die Kita-Gebühren. Für den Monat April werden sie in Biberach nicht erhoben, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Damit folgt die Stadt dem entsprechenden Aufruf des Gemeinde- und Städtetags. Die Hospitalstiftung schließt sich dem an und erhebt die Krippengebühren für den April ebenfalls nicht.
Außerdem bietet Biberach zinslose Steuerstundungen für die Gewerbesteuer. Die rund 2500 Gewerbetreibenden in Biberach sind von den Einschränkungen unterschiedlich betroffen. Abgesehen von der Unterstützung von Bund und Ländern will auch Biberach die finanziellen Folgen abfedern: Sie wird den betroffenen Unternehmen auf Antrag zinslose Stundungsmöglichkeiten für die Gewerbesteuerzahlungen bis Jahresende 2020 einräumen. Darüber hinaus können die Vorauszahlungen beim Finanzamt herabgesetzt werden. Die Stadt wird dann automatisch die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren. Gleichzeitig wird die Stadt auf die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie, aber auch den Einzelhandel verzichten. „Die Stadt Biberach steht in dieser schweren Zeit an der Seite ihrer Einzelhändler und Gastronomen“, so Oberbürgermeister Zeidler.
Unternehmen, die ihre Energie (Strom, Gas) bei der e.wa riss beziehen, können eine Herabsetzung ihrer monatlichen Abschlagszahlungen per E-Mail an energieabrechnung@ewa-riss.de beantragen.
Viele Einzelhändler und Gewerbetreibende sind in Mietobjekten untergebracht. Deswegen appelliert OB Zeidler an Vermieter von Gebäuden und Flächen, sich solidarisch zu zeigen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aktuell unbürokratisch zu unterstützen. Viele hätten Existenzängste und es sei wichtig für die Stadtgesellschaft, diese Unternehmen nicht zu verlieren, so Zeidler. Gewerbetreibenden, die städtische Liegenschaften gemietet haben, wird die Stadt in diesem Sinne eine Stundung des Mietzinses ermöglichen.
Den Nutzern von Volkshochschule und Bruno-Frey-Musikschule entstehen durch den momentanen Ausfall von Unterricht und Kursen keine Nachteile. VHS-Nutzer erhalten für ausgefallene Kurse Gutscheine für künftige Kurse und der Unterricht an der Musikschule wird in den Pfingst- und Sommerferien nachgeholt, sofern nicht – wie teilweise bei Einzelunterricht praktiziert – über Skype unterrichtet wird. Sofern eine Nachholung faktisch nicht möglich ist, werden die Gebühren erstattet.
In der Innenstadt ist derzeit deutlich weniger los. Deswegen bleiben auch viele Parkplätze frei. Zugleich arbeiten viele Menschen jetzt von zu Hause aus und brauchen daher tagsüber einen Parkplatz. Deswegen gilt laut Stadt ab sofort folgendes:
Inhaber eines Innenstadt-Parkausweises dürfen ihr Fahrzeug den ganzen Tag auf Bewohnerparkplätzen und an den Parkscheinautomaten parken, ohne dafür einen Parkschein ziehen zu müssen. Ausgenommen hiervon sind die Parkflächen auf dem Marktplatz, auf dem Holzmarkt, am Sennhofplatz und auf dem Parkdeck Stadthalle. Diese Parkflächen dürfen wie gewohnt ab 16 Uhr mit dem Ausweis genutzt werden. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 19. April.