Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Was ändert sich?

Baden-Württemberg hält an Maskenpflicht und 3G-Regeln fest

Der «Freedom Day» fällt aus, zumindest in Baden-Württemberg. Zu groß ist die Furcht, die Kontrolle über das Coronavirus ein weiteres Mal zu verlieren. Trotzdem fallen ab Samstag wichtige Regeln weg. Und was dann ab April geschieht, ist völlig offen.

Die Corona-Infektionszahlen steigen und steigen, trotzdem sollen in Deutschland am 20. März so gut wie alle Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie wegfallen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Ampel-Regierung vor, der am heutigen Freitag, 18.März, beschlossen werden soll. Viele Länder halten das für unverantwortlich. Auch Baden-Württemberg klammert sich an eine Übergangsfrist, um zumindest bis zum 2. April noch an Maßnahmen festzuhalten. Am Freitag will die Landesregierung eine dementsprechende neue Verordnung beschließen, sie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Am Samstag soll sie in Kraft treten.

Was soll sich nun konkret ändern?

Erstmal gar nicht so viel. Vor allem sollen ab Samstag die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen wegfallen, da es dafür nach Auskunft des Gesundheitsministeriums ab 20. März keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Bedeutet: Nach den Plänen der Landesregierung sollen sich auch Ungeimpfte ab Samstag wieder völlig ohne Einschränkungen miteinander treffen dürfen – und die Fußballclubs dürfen ihre Stadien wieder bis zum letzten Platz füllen. Beim VfB Stuttgart dürfen bereits am Samstag rund 60 000 Zuschauerinnen und Zuschauer das Spiel gegen den FC Augsburg verfolgen.

Muss ich noch meinen Impfnachweis im Restaurant vorzeigen?

Ja, zumindest ist das so beabsichtigt. An der bestehenden 3G-Regel soll sich im Südwesten zumindest für die Übergangsfrist von zwei Wochen nichts ändern. Veranstaltungen, Restaurants, Messen, Ausstellungen und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darf dann weiterhin nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2G Plus).

Wo muss ich noch Maske tragen?

Bundesweit auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr – das steht so in dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Baden-Württemberg geht das aber nicht weit genug. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist noch Maske getragen werden.

Was passiert nach dem 2. April?

Dann bleibt den Bundesländern nach dem derzeitigen Ampel-Gesetzentwurf die Möglichkeit, regionale Hotspots zu deklarieren, um Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen zu können. Der Landtag muss zunächst ein Gebiet zum Hotspot erklären. Aus Sicht der Bundesregierung kann das auch ein ganzes Bundesland sein. Das Staatsministerium hofft, zumindest in den Hotspots weiterhin eine umfassende Maskenpflicht und die 3G-Regel verordnen zu können. Für Kontaktbeschränkungen und Zuschauerbegrenzung bei Veranstaltungen sieht man aber künftig keine Rechtsgrundlage mehr. Baden-Württemberg hält die Hotspot-Regelung grundsätzlich für rechtlich zu schwammig und wenig praxistauglich.

Wie ist derzeit die pandemische Lage in Baden-Württemberg?

Ziemlich düster. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Donnerstag laut Landesgesundheitsamt bei 1927,1 Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Der tatsächliche Wert dürfte wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein. Im Vergleich zum Vortag meldete die Stuttgarter Behörde 41 389 neue Infektionen. Seit Beginn der Pandemie erhöhte sich damit die Zahl der registrierten Fälle auf 2 636 980. Auf den Intensivstationen im Land lagen am Donnerstag laut Behörde 251 Covid-Patientinnen und -Patienten, 11,4 Prozent der Intensivbetten waren mit Covid-Erkrankten belegt. Bei beiden Werten waren die Unterschiede zu Vortag und Vorwoche gering. (Von Nico Pointner, dpa)

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