Bis heute Nachmittag ist dem Landratsamt Neu-Ulm kein Fall bekannt, dass sich jemand aus dem Kreis Neu-Ulm mit dem Virus infiziert hat.
Im Fall des Kinobesuchers aus dem Kreis Göppingen in Neu-Ulm hat sich mittlerweile ein weiterer Kinogänger mit seiner Begleitung gemeldet, der als Kontaktperson mit höherem Infektionsrisiko gilt. Für beide gilt jetzt eine häusliche Quarantäne.
Das schreibt das Landratsamt dazu:
Bis heute Nachmittag, 02.03.2020 (Stand 15:00 Uhr), ist dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) am Landratsamt Neu-Ulm kein Fall bekannt, dass sich ein Einwohner beziehungsweise eine Einwohnerin aus dem Landkreis Neu-Ulm mit dem Coronavirus infiziert hat. Im Fall des Kinobesuchers aus dem Landkreis Göppingen in Neu-Ulm hat sich mittlerweile ein weiterer Kinogänger mit seiner Begleitung gemeldet, der als Kontaktperson der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) gilt. Auch für diese Personen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht sind keine weiteren Angaben möglich.