Bayern beschließt Ausgangsbeschränkung!

Wie der bayrische Ministerpräsident Markus Söder am Freitag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben hat, wird der Freistaat ab Freitag 00:00 Uhr eine „Ausgangsbeschränkung“ zur Eindämmung des Coronavirus verhängen. Dieser Beschluss gilt für vorläufig zwei Wochen.

Die Menschen dürfen weiterhin zum Arbeiten gehen, „das öffentliche Leben wird allerdings herunter gefahren, Lebensmittelgeschäfte und Ärzte haben aber weiterhin auf.“ sagte Söder auf der Pressekonferenz, „es gibt keine Engpässe in der Lebensmittelversorgung. Hamsterkäufe sind nicht notwendig!“.

Die Gastronomie wird ab Samstag komplett geschlossen, ab sofort darf in Bayern nur noch geliefert oder per Drive-In bedient werden, auch Friseure und Baumärkte müssen zu machen.

Folgende Geschäfte müssen ab Samstag komplett schließen:

Lese hier: Ausgangsbeschränkung in Bayern – das ist noch erlaubt

Draußen Sport machen oder Spazieren gehen ist noch erlaubt, allerdings nur noch alleine oder mit der Familie. Mit dem Hund Gassi gehen soll nur noch in unmittelbarer Nähe zu dem eigenen Heim geschehen. Andere Ansammlungen in der Öffentlichkeit werden verboten.

Es wird keine Passierscheine geben, die Polizei ist allerdings sensibilisiert und kontrolliert stark. Wird gegen die Sperre verstoßen, drohen empfindliche Strafen. Bei nicht einhalten der Ausgangsbeschränkung können Hohe Bußgelder anfallen, wie Bayerns Innenminister Innenminister Joachim Herrmann ebenfalls auf der Pressekonferenz mitgeteilt hat: „Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich.“

Söder schließt die Pressekonferenz mit den Worten: „Es wird Bayern auch nach Corona geben.“

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