Einbruchsmord: Kirgise kommt vor Gericht

Einer seiner Komplizen wurde wegen des Einbruchsmordes am Ulmer Eselsberg schon zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ab nächsten Dienstag muss sich auch ein 34-jähriger Kirgise (wir berichteten) vor dem Ulmer Landgericht dafür verantworten.




Der Mann war vor über zwei Jahren in Israel festgenommen worden. Er wurde an die deutsche Justiz überstellt und sitzt seither in U-Haft. Bei dem Einbruch war ein 59-jähriger Bewohner so fest geknebelt worden, dass er zu wenig Luft bekam und starb.

Der Vorwurf

Nach dem Anklagevorwurf fassten der 34-Jährige zusammen mit dem erstinstanzlich durch das Landgericht Ulm bereits verurteilten Ehepaar und einem weiteren Mittäter zum Jahreswechsel 2017/2018 den Entschluss, in ein Gebäude im Veltliner Weg am Ulmer Eselsberg einzubrechen. Die Mittäterin, welche das Objekt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Hauswirtschafterin kannte, soll den Tipp für das „lohnende Tatobjekt“ gegeben haben. Während der Tatausführung in der Nacht auf 06.01.2018 soll die Frau draußen vor dem Tatobjekt gewartet haben, während die drei Männer in das Objekt eingebrochen seien. Als die 91 und 59 Jahre alten Hausbewohner, Mutter und Sohn, auf die Eindringlinge aufmerksam geworden seien, sollen die Täter den 59-Jährigen niedergeschlagen, mit einer zu diesem Zweck mitgebrachten Rolle Klebeband gefesselt und geknebelt haben.

Anschließend sollen sie unter Mitnahme von Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von über 10.000 € die Flucht ergriffen haben. Der 59-Jährige wurde durch den Angriff im Hals-/Gesichtsbereich schwer verletzt. Diese Verletzungen und die Knebelung führten zu einer akuten Sauerstoffunterversorgung, die zu schwersten Hirnverletzungen und – trotz schneller notfallmedizinischer Versorgung – schließlich im Laufe desselben Tages zum Tode führten. Die 91-jährige Mutter des Verstorbenen wurde nur leicht verletzt.

War es Mord?

Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten auch des 34-Jährigen als Mord, nämlich als  Tötung aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat (des Raubes) sowie als Raub mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung.

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