Fitnessstudios in Bayern dürfen öffnen

Fitness-Fans in den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg und dem restlichen Bayern dürften sich über diese Meldung freuen…




Fitnessstudios müssen während des Lockdowns im November nicht vollständig schließen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) herausgegeben hat, wie der Landkreis Neu-Ulm mitteilt.

Der BayVGH hat dem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios stattgegeben, der gegen diese allgemeine Regelung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt hatte. Damit ist der Betrieb von Fitnessstudios nicht vollständig untersagt, sondern unter bestimmten Bedingungen möglich. So kann Individualsport auch im Fitnessstudio ausgeübt werden.

Die Voraussetzungen

Grundsätzlich darf man allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts im Fitnessstudio trainieren. Diese Regelung gilt pro Raum. Das heißt, sollte das Studio über mehrere, voneinander abgetrennte Räumlichkeiten verfügen, so kann in diesen jeweils nur allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts trainiert werden.

Dabei muss sichergestellt sein, dass sich die Personen aus den unterschiedlichen Räumlichkeiten nicht untereinander begegnen.

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