Die Fußball-Europameisterschaft startet, doch welche Corona-Regeln gelten eigentlich in Ulm für Public Viewing, Autokorsos und Fußballgucken mit Freunden daheim? Die Stadt Ulm klärt nun auf.
Morgen beginnt die Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2020, die in elf europäischen Städten ausgetragen wird. Bis zum 11. Juli kämpfen 24 Mannschaften um den Sieg. Auch die Fußball-Fans freuen sich auf das Ereignis, das allerdings -trotz sinkender Corona-Fallzahlen- noch deutlich von der Pandemie beeinflusst wird.
Die Stadt Ulm, das Gesundheitsamt im Alb-Donau-Kreis und das Polizeipräsidium Ulm weisen auf die wichtigsten Regelungen bezüglich Public Viewing, Autokorsos und für Treffen im privaten Rahmen hin.
Klassisches Public Viewing, beispielsweise auf Parkplätzen von Fachmärkten oder auf dem Münsterplatz, wird es bei dieser EM nicht geben. Großleinwände sind nicht gestattet. Aber ein „gemeinsames Schauen unter Corona-Regeln“ ist möglich.
Öffentliche TV-Übertragungen etwa in Biergärten und Gaststätten dürfen stattfinden. Zu beachten sind dabei die für die Gastronomie geltenden Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes, also die Begrenzung der Gäste-Zahl und die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Einhaltung der Sperrzeiten.
Die Tische sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist.
Im Innenbereich gilt zudem eine Flächenbegrenzung. Für die Gäste gilt: Sie brauchen einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Test, die Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion. Im Lokal müssen sie ihre Daten hinterlassen, damit ggf. eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, sollte einer der Gäste infektiös gewesen sein.
Es gilt Maskenpflicht, sobald man seinen Platz am Tisch verlässt.
Erst bei stabilen Inzidenzen unter 35, wie sie aktuell im Alb-Donau-Kreis schon erreicht sind, kann bei Veranstaltungen, die ausschließlich im Freien stattfinden, auf den Test-, Impf- oder Genesenennachweis verzichtet werden.
Bei den meist spontanen Autokorsos, die von den Behörden in der Regel geduldet werden, gilt die Straßenverkehrsordnung. Darauf weist die Polizei Ulm ausdrücklich hin. Nicht ohne Grund: Denn eigentlich muss man einen Autokorso anmelden.
Rechtlich wird er als „Sondernutzung“ des Straßenraums gewertet – und diese bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Da die meisten Autokorsos aber spontan entstehen, sind sie im Zuge der Eilfallregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 44, Absatz 2) Sache der Polizei. Dies bedeutet, dass die Polizei bei aller gebotenen Toleranz dort einschreitet, wo es erforderlich ist.
Grundsätzlich werden die Autokorsos toleriert, die Beeinträchtigung Dritter muss jedoch auf ein zumutbares Maß minimiert sein. Insbesondere nachts wird die Polizei dafür sorgen, dass die Jubelfeiern nicht ausufern. In Ulm sind üblicherweise zwei, drei Runden über den Altstadtring erlaubt, dann sollte wieder Ruhe einkehren.
Fans müssen zudem damit rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn sie sich selbst gefährden – also beispielsweise auf der Motorhaube oder dem Autodach sitzen, im Fahrzeug stehen oder sich aus dem Autofenster lehnen. Auch wenn sich feiernde Fußgänger und Autos zu nahekommen, wird die Polizei einschreiten.
Das Gesundheitsamt verweist zudem darauf, dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach der aktuellen Corona-Verordnung auch in Kraftfahrzeugen gilt, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren.
Hier gilt die Regel „Bis zu zehn Personen aus drei Haushalten“, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen geimpfte oder genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenzahl und bleiben als Haushalt unberücksichtigt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Zudem dürfen fünf weitere Kinder unter 14 aus fünf weiteren Haushalten anwesend sein. Diese Ausnahmeregelungen gelten jedoch nur, wenn alle diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. Im eigenen Interesse sollten auch bei privaten Zusammenkünften Hygiene- und Abstandsregeln nicht außer Acht gelassen werden.
Die Stadtverwaltung Neu-Ulm weist ausdrücklich darauf hin, dass gemeinsames Fußballschauen möglich und nicht grundsätzlich verboten ist. Voraussetzung ist aber natürlich, dass die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die entsprechenden Sicherheits- und Hygieneauflagen eingehalten werden.
In der Gastronomie sollten nur Fernseher in handelsüblicher Größe und keine Großleinwände und Fernsehwände zum Einsatz kommen. Und auch die Lautstärke kann so geregelt sein, dass jeder die Übertragung hören kann. Gemeinsame Fußballerlebnisse können also in der Gastronomie stattfinden.
Public Viewing als Event auf Plätzen, als private oder von Vereinen angebotene Veranstaltungen sind nicht möglich.