Geflügelpest breitet sich aus: Stallpflicht im Landkreis Biberach erweitert

Das Landratsamt informiert

Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest wird für weitere Teile des Landkreises Biberach eine Aufstallungspflicht angeordnet.

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, waren neun weitere verendete Möwen mit dem Geflügelpestvirus infiziert. Diese wurden im Landkreis Biberach am nördlichen Federsee und in Laupheim gefunden. Um einen Eintrag der hochansteckenden Viren in Geflügelbestände zu verhindern, wird für weitere Teile des Landkreises Biberach eine Aufstallungspflicht angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung im Landkreis Biberach tritt am Mittwoch, 10. Mai 2023 in Kraft.

Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Biberach besteht in den markierten Gemeinden ab sofort eine Aufstallungspflicht.

Welche Regionen sind von der Aufstallungspflicht betroffen?

Betroffen von der Aufstallungspflicht sind jetzt – wie bereits bekannt – die Städte und Gemeinden Bad Schussenried, Ingoldingen, Mittelbiberach, Stafflangen (Ortsteil von Biberach), Oggelshausen, Tiefenbach, Seekirch, Alleshausen, Moosburg, Kanzach, Dürnau, Bad Buchau und Allmansweiler. Neu hinzu kommen folgende Städte und Gemeinden: Betzenweiler, Uttenweiler, Attenweiler, Warthausen, Schemmerhofen, Laupheim, Achstetten, Burgrieden, Schwendi, Mietingen, Maselheim, Gutenzell-Hürbel, Wain, Kirchberg, Dettingen, Kirchdorf an der Iller und Tannheim.

Fälle auch in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm

Aufgrund von weiteren festgestellten Ausbrüchen der Geflügelpest in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm, insbesondere in der Nähe der Landkreisgrenze, hat die Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es zur Vermeidung der weiteren Einschleppung bzw. Verschleppung der Geflügelpest erforderlich ist, die Aufstallungspflicht für Geflügel auf die genannten Teile des Landkreises auszuweiten.

Stallpflicht und obligatorische Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

In allen betroffenen Gemeinden müssen die Geflügelarten (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) vorerst bis zum 9. Juni 2023 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zudem müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Seit dem 21. Januar 2023 sind diese unter anderem folgenden Maßnahmen durch eine Anordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren verpflichtend:

Sollte in Ausnahmefällen eine Aufstallung nicht möglich sein, werden die jeweiligen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, sich umgehend mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen ist auf der Website des Landkreises Biberach unter den Bekanntmachungen einsehbar.

Zudem weist das Veterinäramt die Bevölkerung darauf hin, dass Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden sollten. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden.

 

Hintergrundinformationen

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich.

Das könnte Dich auch interessieren

13.10.2023 Biberachs Landrat Glaser: Lage ist sehr angespannt! „Es sei eine sehr angespannte Lage, die uns vor sehr große Herausforderungen stellt“, sagt Mario Glaser. Biberachs Landrat spricht von 180 bis 200 Personen, die künftig jeden Monat in den Landkreis kommen. Um die Situation in den Griff zu kriegen, hat er beschlossen, dass neue Wohn-Container beschafft werden und die Container sollen an den bereits 22.04.2024 Polizeipräsidium Ulm erwischt 991 Temposünder Überhöhte Geschwindigkeit ist bei schweren Verkehrsunfällen nach wie vor die Unfallursache Nummer eins. Mit Verkehrssicherheitsaktionen wie dem Speedmarathon wollen Polizei, Kommunen und Landratsämter diese Unfallursache bekämpfen und ein Umdenken bewirken, wie das Polizeipräsidium Ulm mitteilt. An insgesamt 45 Kontrollstellen führte die Polizei in der Region Geschwindigkeitsmessungen durch. Von 44.419 Fahrzeugen fuhren 991 zu schnell. 548 19.04.2024 Warthausen: Saisonstart der Öchsle Bahn „Wir sind sehr zufrieden mit den Winterarbeiten. Wir liegen sehr gut im Zeitplan und die jährlichen Fristarbeiten wurden ohne Beanstandung abgenommen“, erklärt der Vorsitzende des Schmalspurbahnvereins, Benny Bechter. So könne der Saisonstart am 1. Mai definitiv eingehalten werden. Auch auf der Strecke wurden einige Reparaturen vorgenommen. Zudem musste natürlich der alljährliche Ast- und Pflanzschnitt erledigt 18.04.2024 Mehrere Zehntausend Euro Schaden nach Unfall mit Linienbus Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann am Donnerstagmorgen vor einer Kurve einen medizinischen Notfall. Daraufhin verlor die Kontrolle über den Bus. Ein Fahrgast stürzte und verletzte sich leicht, auch der 52-jährige Fahrer kam in eine Klinik. Das Fahrzeug schob mehrere geparkte Autos ineinander, fuhr die Laterne um und beschädigte außerdem einen Zaun und eine