Geldstrafen für Kita-Mitarbeiterinnen nach Tod eines Zweijährigen

Weil ein zwei Jahre alter Junge während eines Kita-Ausflugs in einem Kanal ertrunken ist, sind zwei Mitarbeiterinnen der Einrichtung im Allgäu zu Geldstrafen verurteilt worden.




Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung seien mit Verstreichen der Einspruchsfrist am Dienstag rechtskräftig geworden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zur Höhe der Geldstrafen machte er keine Angaben.

Das war damals passiert

Die Kita-Gruppe besuchte Ende März Polizeiangaben zufolge einen Spielplatz in Mindelheim (Kreis Unterallgäu), als der Zweijährige eine Absperrung am Kanal durchstieg und ins Wasser fiel. Der Junge starb.

Aufsichtspflicht vernachlässigt

Die 26-Jährige und die 40-Jährige waren dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Anfangs hatte die Behörde auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Kita-Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten gehandelt.

Den Mann habe «keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht» getroffen.

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