Günzburg und Kleinkötz: Kreisstraße darf verlegt werden

Ausbau der Kreisstraße

Die Kreisstraße GZ 5 in Kleinkötz darf verlegt werden. Welche Auswirkungen das auf den Verkehr haben wird:

Die Regierung von Schwaben hat die Verlegung der Kreisstraße GZ 5 in Kleinkötz offiziell genehmigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ortskern von Kleinkötz vom Durchgangs- und Schwerverkehr zu entlasten. Die Straße wird künftig östlich der Bahnstrecke Mindelheim – Günzburg verlaufen und nördlich an den sogenannten „Lego-Kreisel“ an die Bundesstraße B 16 sowie die Autobahn A 8 angebunden.

Entlastung für die Gemeinden

Mit dieser Verlegung soll der Verkehr sowohl aus dem Ort selbst als auch aus den benachbarten Gewerbegebieten direkt auf die überregionalen Verkehrswege geleitet werden. Die geplante Strecke hat eine Gesamtlänge von rund zwei Kilometern, wovon ein Kilometer komplett neu gebaut wird. Der restliche Abschnitt erfolgt als Ausbau bestehender Straßen in den Gewerbegebieten Kleinkötz und Deffingen. Die Fahrbahn bleibt zweispurig mit einer Breite von sieben Metern.

Sorgfältige Abwägung

Im Vorfeld der Genehmigung führte die Regierung von Schwaben ein umfassendes Planfeststellungsverfahren durch, bei dem zahlreiche Behörden, Verbände und betroffene Privatpersonen angehört wurden. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin besprochen und sorgfältig abgewogen. Trotz mehr als 50 Einwendungen kam die Regierung zu dem Schluss, dass die Verlegung der Kreisstraße notwendig und gerechtfertigt ist. Hauptgründe sind die Entlastung der Wohngebiete vom Verkehrslärm, die Bewältigung des aktuellen und zukünftigen Verkehrsaufkommens sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Einsicht in den Beschluss

Ab dem 21. August 2024 bis zum 3. September 2024 können der Beschluss und die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage der Regierung von Schwaben eingesehen werden. Zudem werden die Unterlagen in der Stadt Günzburg und in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz öffentlich ausgelegt. Details zur Einsichtnahme werden auf den jeweiligen Homepages der Stadt und der Gemeinde bekannt gegeben.

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