Haftstrafe nach Tod von Obdachlosem in Immenstadt

Urteil in Kempten

Ein 17-Jähriger hatte im Allgäu auf einen Obdachlosen eingeschlagen, der Mann starb. Vom Landgericht Kempten wurde der junge Mann zwar verurteilt. Der Mordvorwurf ließ sich aber nicht halten.

Nach dem Tod eines Obdachlosen im Allgäu ist ein junger Mann zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kempten sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Jugendlichen zunächst wegen Mordes angeklagt, war in dem Prozess allerdings von dem Mordvorwurf abgerückt. «Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte vorsätzlich den Tod des Geschädigten herbeiführen wollte», sagte ein Gerichtssprecher.

Der damals 17-Jährige war im Mai 2024 in Immenstadt zunächst verbal mit dem Obdachlosen aneinandergeraten. Anschließend kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der 53-Jährige wollte sich mit einem Gehstock gegen den jungen Mann wehren, dieser schlug dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der Obdachlose stürzte dadurch und schlug mit seinem Kopf gegen eine Tür.

Opfer ging noch selbst zur Polizei

Das Opfer erlitt eine schwere Hirnverletzung, die später zum Tod führte. Der Mann war noch selbst zur Polizei gegangen und hatte die Tat angezeigt. Die Beamten hatten die schwere Verletzung allerdings nicht bemerkt. Zudem wollte der Obdachlose auch keine ärztliche Behandlung. Er zog sich dann in den Vorraum einer Bank zurück, wo er später bewusstlos gefunden wurde. Im Krankenhaus starb der Mann trotz einer Not-OP.

Das Gericht hielt dem Angeklagten insbesondere zugute, dass er seine Angriffe auf den Obdachlosen eingestellt hatte, als äußerlich noch keine erheblichen Verletzungen erkennbar waren. Andererseits betonten die Richter, dass der Jugendliche durch die Schläge gegen den Kopf hätte vorhersehen können, dass solch eine Attacke zum Tod führen kann.

Angeklagter gilt bei der Polizei als Intensivtäter

Nach der Tat wurde der Jugendliche festgenommen, dabei wurde er auch gegen die Polizisten aggressiv und beleidigend. Er wurde daher zusätzlich wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und weiterer Delikte in diesem Zusammenhang verurteilt. Ebenso wurde in die Strafe des Landgerichtes ein früheres Urteil eines Amtsgerichtes wegen Eigentumsdelikten eingerechnet.

Nach der Gewalttat an dem Obdachlosen hatten die Ermittler berichtet, dass der festgenommene 17-Jährige als Intensivtäter bekannt sei. Er sei bereits wegen Einbruchs, Diebstählen, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung aufgefallen, hieß es. Der Jugendliche soll auch in der Vergangenheit bereits einmal Beamte mit einem Messer bedroht haben.

Der Prozess gegen den angeklagten jungen Deutschen fand wegen seines Alters seit Januar hinter verschlossenen Türen statt. Nach dem Urteil verzichten die Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte auf Rechtsmittel, sodass die Strafe sofort rechtskräftig wurde.

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