IHK Ulm fordert Klarheit für Hotel- und Gaststättengewerbe

Die IHK Ulm fordert einen konkreten und verlässlichen Fahrplan für das Hotel- und Gaststättengewerbe.




Am 22. März steht der nächste Corona-Gipfel von Bund und Ländern an. Die IHK Ulm fordert als Ergebnis einen konkreten und verlässlichen Fahrplan für das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Dieser Wirtschaftsbereich wurde bei den letzten Beschlüssen nahezu vollständig ausgeklammert. Es wird daher dringend Zeit, endlich eine Perspektive für die betroffenen Unternehmen aufzuzeigen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin W. Deinhard. Schließlich sei es auch das Hotel- und Gaststättengewerbe, dass durch die Corona-Maßnahmen mit am stärksten in Mitleidenschaft gezogen werde.

RKI bescheinigt Hotellerie niedriges Infektionsrisiko

Zahlreiche Betriebe stünden nach Monaten des Lockdowns mit dem Rücken zur Wand. „Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung seit kurzem wieder Urlaub in anderen Ländern wie Mallorca erlaubt, ist es schlichtweg auch nicht mehr erklärbar, warum gleichzeitig noch nicht einmal Urlaub im eigenen Bundesland möglich sein sollte“, so Deinhard weiter. Die IHK verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Analyse des Robert-Koch-Instituts, die der Hotellerie ein niedriges Infektionsrisiko bescheinigt.

Das sture Festhalten an Inzidenzwerten als maßgebliche Leitplanke erscheint der IHK Ulm auch allgemein immer fragwürdiger. Mit einer Zunahme der Testungen liege es auf der Hand, dass die absolute Zahl an Infektionsfeststellungen steige. Folglich seien vielmehr auch andere Kriterien, wie die Auslastung des Gesundheitssystems oder die Impfquote, zu berücksichtigen.

Öffnung der Außengastronomie steht in den Sternen

Nach dem derzeit rein inzidenzgestützten Vorgehen steht hingegen selbst die Öffnung der Außengastronomie weiter in den Sternen. Und dies war der einzige Bereich, für den beim letzten Corona-Gipfel zumindest eine vage Öffnungsperspektive aufgezeigt wurde. Für die IHK Ulm ist das unverständlich. Denn wie bei Click & Meet im Einzelhandel greife auch bei der Außengastronomie neben den guten Hygienekonzepten die eingeschränkte Zahl an zulässigen Kunden und die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung. Zudem würden Zusammenkünften im Freien ohnehin ein niedriges Infektionsrisiko attestiert. „Zumindest an dieser Stelle wäre also eine Öffnung mit deutlich besserer Planbarkeit der Geschäftstätigkeit überfällig. Und zwar ohne weitere bürokratische Hürden“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Das sieht auch Peter Ebbinghaus vom gleichnamigen Restaurant in Burgrieden so, der zugleich Mitglied der Vollversammlung der IHK Ulm ist: „Die Gastronomie benötigt für ihren Betrieb eine verlässliche Perspektive mit Vorlauf. Schließlich müssen wir frische Ware einkaufen und Personal einplanen.“

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