Schwörtage und Streuobstanbau als immaterielles Kulturerbe – beide sind jetzt für die nationale Liste vorgeschlagen worden.
Die Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten, wie zum Beispiel der Schwörmontag in Ulm, und der traditionelle Streuobstanbau könnten schon bald in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Beide haben die erste Hürde genommen und sind offiziell für die entsprechende Liste vorgeschlagen worden. Für die Schwörtagstraditionen haben sich die Städte Esslingen, Reutlingen und Ulm gemeinsam beworben.
„Das immaterielle Kulturerbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Die Bewahrung dieses Erbes trägt dazu bei, dass gelebte Traditionen fortgeführt und weiterentwickelt werden, die das Selbstverständnis des deutschen Südwestens als Kulturland prägen“, sagte dazu Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Gerade für zukünftige Generationen werde so das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt.
„Baden-Württemberg hat mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen europaweit die bedeutendsten Streuobstbestände. Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten. Streuobstwiesen sind auch touristisch attraktive Kulturlandschaften, die das baden-württembergische Landschaftsbild prägen“, so Olschowski weiter. Dem Streuobstanbau komme daher nicht nur als Kulturform große Bedeutung zu.
„Die Schwörtage sind Ausdruck eines demokratischen urbanen Geistes. Sie sind nicht nur kulturelles Gedächtnis der Städte, sondern nach ihrer Revitalisierung bis heute ein sichtbares Zeichen bürgerschaftlichen Gemeinsinns und zivilgesellschaftlichen Engagements“, sagte die Staatssekretärin.
Zuletzt hatten es die „Süddeutsche Wanderer- und Hüteschäferei“ und das „Handwerkliche Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot“ aus der Vorschlagsrunde von 2017 durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geschafft.