Impfpflicht für Pflegepersonal beschlossen

Der Bundestag hat die erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. 




Der Bundestag hat heute die erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. So sollen Menschen, die in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken,arbeitem, bis 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.

Erweiterte Impfberechtigung

Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

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