Kein Antrag möglich: Was ist mit den Entlastungen für Nutzer von Heizöl oder Pellets?

Mission impossible?

Dass die Strom- und Gaspreisbremsen automatisch bei uns ankommen, das ist mittlerweile klar. Wie aber läuft das mit den zusätzlichen Entlastungen für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas? Auch hier hat der Staat im Dezember Entlastungen beschlossen. Aber bis heute gibt es keinerlei Möglichkeit diese zu beantragen. Wir haben nachgefragt.

Dass die Strom- und Gaspreisbremsen automatisch bei uns ankommen, das ist mittlerweile klar. Wie aber läuft das mit den zusätzlichen Entlastungen für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas? Auch hier hat der Staat im Dezember Entlastungen beschlossen. Aber bis heute gibt es keinerlei Möglichkeit diese zu beantragen.

Kein Antrag möglich: Was ist mit den Entlastungen für Nutzer von Heizöl oder Pellets?

Die Energieanbieter verweisen auf die Landratsämter, diese aufs Regierungspräsidium. Das verweist aufs Finanzamt. Das weiß von nichts. So erging es einer Kundin aus Blaustein. Und sicher nicht nur sie fühlt sich an dieser Stelle allein gelassen.

Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, schreibt dazu auf Anfrage bei Abgeordnetenwatch: „Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.“

Landtag: Antrag muss in den nächsten 10 Tagen beantwortet werden

Wir haben daraufhin bei Martin Rivoir, Mitglied des Landtages Baden-Württemberg, nachgefragt. Seine Antwort kam schnell: Der Bund hat Geld bereitgestellt. Das Land muss die Abwicklung organisieren. Das wurde seitens der Landesregierung bisher nicht gemacht. Es gibt einen SPD-Antrag dazu, der in den nächsten 10 Tagen beantwortet werden muss.

Es bleibt also noch spannend…

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