Lucha: Maskenpflicht darf nicht aufgehoben werden

Der "Freedom Day" naht!

Der "Freedom Day" naht! Aber die Zweifel am eingeschlagenen Weg wachsen. Ein deutlicher Appell kommt auch aus Baden-Württemberg: Gesundheitsminister Lucha meint, dass die Maskenpflicht nicht aufgehoben werden darf. Das hält er für absurd.

Kurz vor dem Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen kritisiert der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) die Pläne des Bundes. „Es ist absurd, dass wir in einer Phase, in der nicht nur die Infektionszahlen, sondern auch die Belegungen in den Krankenhäusern kontinuierlich zunehmen, eines der wichtigsten Instrumente aus der Hand geben, mit dem wir den Infektionsdruck abmildern können“, sagte er der dpa über das geplante weitgehende Ende der Maskenpflicht in Innenräumen.

Am Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten werden. Die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen dann am Sonntag fallen.

Nur noch Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr

Schon zwei Tage später soll im Plenum über einen umstrittenen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Sie schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz vor. Bundesweit möglich sein sollen demnach nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr sowie Testpflichten in Heimen und Schulen. Angesichts der rasanten Ausbreitung des Virus wird an diesem Kurs jedoch gezweifelt.

Könne sich die Bundesregierung nicht auf eine Verlängerung über den 19. März hinaus einigen, müssten die Länder wenigstens selbst entscheiden dürfen, forderte Lucha. „Wer vorsorglichen Gesundheitsschutz ernst nimmt, der muss den Ländern die Möglichkeit geben, über die Maskenpflicht in Innenräumen selbst entscheiden zu können.“ In Innenräumen träfen Geimpfte und Ungeimpfte künftig ungeschützt aufeinander. „Und das in einer Phase, in der die Infektionszahlen so hoch wie nie zuvor sind“, warnte der Grünen-Politiker.

Weniger Tests an Schulen

An den Schulen im Südwesten sollen die Testungen auf das Coronavirus vermindert werden – von bisher drei verpflichtenden Tests pro Schulwoche auf zwei. Darüber hinaus sollen sogenannte Wiedereintrittstestungen entfallen, also die Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall, wie das Kultusministerium mitteilte. Diese Änderungen stünden aber noch unter dem Vorbehalt des Beschlusses der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in der laufenden Woche.

Auch in Baden-Württemberg hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen weiter erhöht. Sonntag vor einer Woche betrug die Wochen-Inzidenz 1485,7. (dpa)

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