Der 44-jährige Angeklagte soll Anfang April 2023 in einer Tiefgarage in Ulm die beiden Autos seiner heute 36-jährigen getrenntlebenden Ehefrau und deren heute 51-jährigen Partner mit Benzin übergossen und angezündet haben. Neben den beiden Autos sollen vier weitere Fahrzeuge sowie Elektrik, Gebäudefassade und Nahwärmerohre in der Tiefgarage durch den Brand beschädigt worden sein, wie die Staatsanwaltschaft Ulm mitteilt.
Anschließend soll der Angeklagte zu der Wohnung gegangen sein, in der seine getrenntlebende Ehefrau, der heute 15-jährige gemeinsame Sohn, der Partner seiner getrenntlebenden Ehefrau sowie dessen heute 18-jähriger Sohn gemeinsam gewohnt haben sollen. Dort soll er mit einem Stein ein Fenster eingeschlagen und durch das Fenster Benzin in die Wohnung gegossen haben.
Als der 51-Jährige hinzugekommen sei und realisiert habe, dass der Angeklagte das Benzin habe entzünden wollen, soll der 51-Jährige versucht haben, dem Angeklagten das Feuerzeug aus der Hand zu schlagen und ihn am Betreten der Wohnung zu hindern. Hierauf soll der Angeklagte auf den 51-Jährigen eingeschlagen haben, der die Schläge erwidert haben soll. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte den 51-Jährigen mit Benzin übergossen und versucht haben, das Feuerzeug zu betätigen. Dagegen soll sich der 51-Jährige gewehrt haben. In dem anschließenden Gerangel soll es ihm gelungen sein, dem Angeklagten das Feuerzeug aus der Hand zu schlagen.
Als schließlich alarmierte Polizeikräfte eingetroffen seien, soll der Angeklagte mit einer Glasscherbe in Richtung des Oberkörpers einer Polizeibeamtin gestochen haben und sich gegen die Festnahme und ärztliche Behandlung gewehrt haben. Zudem wird dem Angeklagten vorgeworfen, in alkoholisiertem Zustand mit einem Auto zu der Örtlichkeit gefahren zu sein.
Rechtlich wird dem Angeklagten fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, schwere Brandstiftung in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit Sachbeschädigung, versuchter Mord in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit Körperverletzung sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in vier tateinheitlichen Fällen und mit versuchter gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Derzeit sind folgende Sitzungstage vorgesehen:
Zu allen Terminen ist zudem ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.