Bei einer Zollkontrolle wurde Ende Dezember in einem Koffer am Flughafen Memmingerberg verbotene Pyrotechnik gefunden.
Am 30.12.2020 reiste ein Mann aus Skopje/Nordmazedonien kommend über den Flughafen Memmingerberg in das Bundesgebiet ein. Bei der nach dem Durchschreiten des grünen Ka-nals für abgabenfreie Waren durchgeführten Zollkontrolle wurden in seinem Hartschalenkoffer zwei Stangen Zigaretten und eine Packung mit der Aufschrift „Mega Black Devil, Enigma Fireworks EK 23“ aufgefunden.
Der Reisende gab an, die Silvesterkracher in einem Discounter in Nordmazedonien gekauft zu haben. Bei der Öffnung der Packung stellten die Zöllner fest, dass zwei unterschiedliche Arten von Pyrotechnik in der Schachtel enthalten waren. Bei den 29 schwarzummantelten Krachern mit der Aufschrift „Enigma“ und „EK 23“ handelt es sich offensichtlich um den originalen Inhalt der Packung.
Zusätzlich enthielt die Schachtel neun orangefarbene „Silver Cracker“. Für den Besitz und den Umgang von Pyrotechnik der Klasse F3 bzw. von nicht klassifizierter Pyrotechnik ist in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich, über die der Reisende nicht verfügte.
Gegen den Nordmazedonier wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er Pyrotechnik ohne erforderliche Erlaubnis nach Deutschland gebracht hat. Es wurde eine Sicherheit für Strafe und Kosten festgesetzt. Für eine Stange Zigaretten wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 76,00 EUR erhoben, da in diesem Fall nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind. Die Pyrotechnik wurde als Beweismittel und Einziehungsgegenstand sichergestellt.